Praxis für Osteopathie

Karin Pfister

Berechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker - GebüH.

Die Kosten einer Behandlung variieren je nach Behandlungsaufwand und betragen in der Regel zwischen 100 und 110 Euro.

Sie bekommen im Anschluss an die Behandlung eine Rechnung.


Als gesetzlich versicherter Patient erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse bezüglich einer Beteiligung Ihrer Kasse an den Kosten. Manche Kassen verlangen ein vorab ausgestelltes Privatrezept eines Arztes.

 

Die Kosten der Behandlung können im Anschluss an die Behandlung in bar bezahlt oder nach Rechnungsstellung überwiesen werden.